Wir stellen uns allen Herausforderungen

Unser vielfältiges Aufgabenspektrum, die hohe Qualität unserer Arbeit, insbesondere aber das Engagement aller einzelnen THW-Angehörigen haben dem THW seit seiner Gründung ein hohes Ansehen im In- und Ausland gebracht. Dabei ist es unbedeutend, welche Art technischer Hilfe zu leisten war und ist, die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer verstehen ihr Handwerk und können auf jede mögliche Einsatzsituation mit unvergleichlicher Dynamik reagieren.


Welche Einsatzoptionen das THW insbesondere zu bieten hat, kann hier nachgelesen werden.

Unsere gesetzlichen Aufgaben

Technische Hilfe im Zivilschutz

Die Notwendigkeit eines nicht-militärischen Schutzes der Zivilbevölkerung vor Kriegseinwirkungen und deren Beseitigung waren der hauptsächliche Grund für die Schaffung des Technischen Hilfswerkes. Mit dem gesetzlichen Auftrag wird heute direkt Bezug auf das Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG) genommen und damit auf die enge Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Aufgabenbewältigung im Verteidigungsfall.

 

Technische Hilfe im Ausland

Die Bundesrepublik Deutschland bietet anderen Staaten vor allem bei Naturkatastrophen Hilfe an oder reagiert auf Hilfeersuchen anderer Staaten. Hierbei bedient sie sich dabei u. a. der technischen und personellen Mittel des THW. Der Einsatz des THW als humanitärer Botschafter ist daher ein wichtiges Element im Rahmen internationaler Beziehungen. Die Vermittlung dieser Hilfe wird über das Auswärtige Amt geregelt.

 

Technische Hilfe im Katastrophenschutz auf Anforderung zuständiger Stellen

Als Behörde ist das THW gemäß den Regelungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) anderen Behörden gegenüber zur Amtshilfe verpflichtet, wenn die dort genannten Voraussetzungen vorliegen. Darüber hinaus wird das THW durch das THW-Gesetz dazu verpflichtet, auf Anforderung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen technische Hilfe zu leisten, sofern es sich um Katastrophen, öffentliche Notstände oder Unglücksfälle größeren Ausmaßes handelt. Dies betrifft den Einsatz des THW in der sogenannten örtlichen Gefahrenabwehr der Gemeinden und Städte. Gemeint sind hiermit die Feuerwehren, aber auch die Rettungsdienste (Beispiel: Massenanfall von Verletzten (MANV)), die Polizeien der Länder und des Bundes oder den Zoll (Beispiel: Beleuchtungsmaßnahmen für Einsatzstellen)

 

Erfüllung öffentlicher Aufgaben durch Vereinbarung

Über die Fälle der Amtshilfe hinaus kann das THW öffentliche Aufgaben durch Vereinbarung übernehmen. Dies geschieht in der Regel durch zuvor abgeschlossene Verträge.