Unglücksfälle und Notlagen warten nicht auf den Feierabend. Deshalb müssen wir im THW uns im Einsatzfall nicht nur auf unsere ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer verlassen können, sondern besonders auch auf deren Arbeitgeber. Damit unsere Einsatzkräfte flexibel auf eine Alarmierung reagieren können, sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen.
Ihre Vorteile
Wer Einsätze durchsteht, kapituliert nicht so leicht vor beruflichen Herausforderungen: THW-Angehörige übernehmen als Führungskräfte Verantwortung, gleichzeitig schweißt ein Einsatz die Gruppe als Teamplayer zusammen.
Das ehrenamtlichen Engagement Ihrer Mitarbeitenden im THW fördert so deren Teamgeist, Motivation, Belastbarkeit und Know-how, auch durch unsere Grund- und Fachausbildung sowie regelmäßige Weiterbildungen.
Bei uns werden nicht nur solide handwerkliche Fähigkeiten geschult. Neben Gabelstaplerführerschein, Kettensägenausbildung und Erste-Hilfe-Kursen etc. können unsere Einsatzkräfte auch ihre Kenntnisse in Methodik/Didaktik, Arbeitssicherheit oder Konfliktbewältigung vertiefen – kostenlos.
Außerdem werden Soft-Skills und Stressresistenz trainiert. Immer mehr dieser Fortbildungen werden auch von Trägern wie der IHK anerkannt. Das Ehrenamt im THW ist damit auch für Sie als Arbeitgeber von Nutzen.
Garantiert keine Nachteile
Durch das ehrenamtliche Engagement beim THW dürfen weder Arbeitnehmern noch Arbeitgebern Nachteile entstehen! Deshalb ist die Zusammenarbeit zwischen THW, Arbeitnehmern und Arbeitgebern durch das THW-Gesetz verbindlich geregelt.
Damit die Helferinnen und Helfer an Einsätzen, Übungen oder Weiterbildungen teilnehmen können, stellt das Gesetz die Beschäftigten dafür frei.
Zum Ausgleich dafür werden Ihnen als privatem Arbeitgeber das entsprechende Gehalt und die Beiträge zur Sozialversicherung auf Antrag erstattet. Sollte es zu einer notwendigen Freistellung kommen, erhalten Sie die Informationen zur Antragsstellung automatisch durch das THW.
Unsere Antworten auf häufig gestellte Fragen von Arbeitgeber/innen
Muss ich meine Beschäftigten für Einsätze und Ausbildung freistellen?
Ja. Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Beschäftigten für solche Zwecke freizustellen.
Wie kann ich denn dann mit meinen Beschäftigten planen?
Für Ausbildungen und Lehrgänge werden die Diensttermine lange vorher per Dienstplan bekanntgegeben. So können diese im Unternehmen in Schichtplänen o. Ä. berücksichtigt werden. Ausbildungen finden in der Regel nicht während der Arbeitszeit statt, mehrtägige Lehrgänge hingegen schon. Einsätze sind naturgemäß natürlich nicht planbar.
Haben meine Beschäftigten Anspruch auf Lohnfortzahlung?
Ja, Ihren Beschäftigten ist der Arbeitslohn so weiterzuzahlen, als wenn sie zur Arbeit erschienen wären. Damit Ihnen keine finanziellen Nachteile entstehen, senden wir Ihnen aber automatisch ein Formular zu, mit dem Sie die Erstattung des entsprechende Gehaltsanteils und die Beiträge zur Sozialversicherung unkompliziert beantragen können.
Wie bekomme ich den gezahlten Lohn zurück?
Im Falle einer Freistellung Ihrer Beschäftigten erhalten Sie automatisch ein Schreiben von uns.
Was habe ich von der THW-Mitwirkung meiner Beschäftigten?
Ihre Beschäftigten erwerben beim THW viele Fähigkeiten und Kenntnisse, die auch für Ihr Unternehmen wertvoll sind. Dazu gehören unter anderem Fachausbildungen, Führungsausbildungen, soziale Fähigkeiten und Teamwork.
Wo ist das alles rechtlich geregelt?
Die Mitwirkung im THW ist im THW-Gesetz geregelt. Die Inhalte können Sie hier nachlesen.
An wen wende ich mich, wenn ich noch Fragen habe?
Fragen zum Engagement Ihrer Beschäftigten im THW beantwortet Ihnen gerne unser Ortsbeauftragter. Bitte nutzen Sie einfach unser Kontaktformular.