Kraftfahrerbelehrung im Ortsverband Münster

Münster. Auch in diesem Jahr fand die Kraftfahrerbelehrung im Ortsverband Münster an zwei Terminen durch den Bereichsausbilder Kraftfahrwesen Hartmut Firch statt. Eine solche Belehrung ist für die rund 60 Helferinnen und Helfer, die in unserem Ortsverband über eine Fahrgenehmigung zum Führen von THW-Fahrzeugen verfügen, verpflichtend. Hierdurch wird gewährleistet, dass die Fahrerinnen und Fahrer über aktuelle Entwicklungen informiert sind und ihr Wissen in regelmäßigen Abständen auffrischen.

Münster. Auch in diesem Jahr fand die Kraftfahrerbelehrung im Ortsverband Münster an zwei Terminen durch den Bereichsausbilder Kraftfahrwesen Hartmut Firch statt. Eine solche Belehrung ist für die rund 60 Helferinnen und Helfer, die in unserem Ortsverband über eine Fahrgenehmigung zum Führen von THW-Fahrzeugen verfügen, verpflichtend. Hierdurch wird gewährleistet, dass die Fahrerinnen und Fahrer über aktuelle Entwicklungen informiert sind und ihr Wissen in regelmäßigen Abständen auffrischen. Nach einem Blick auf die Verbrauchs- und Ausgabenstatistik für das Jahr 2013 durch den Schirrmeister Hendrik Tingelhoff folgten wertvolle Hinweise zur Wartung der Fahrzeuge und zur Sicherheit für die Kraftfahrer. Auch wenn unser Ortsverband glücklicherweise im vergangenen Jahr keine Unfälle zu verzeichnen hatte, ist es unerlässlich, vorausschauend zu fahren und die Gegebenheiten des Straßenverkehrs realistisch einzuschätzen. Auch müssen im Fall eines Einsatzes die Grundsätze sachgerechter Ladungssicherung beachtet werden, um Fahrzeuge zu schonen und eine Gefährdung der Beteiligten zu vermeiden. Hartmut Firch demonstrierte hierbei die Wirkungen einer Anti-Rutschmatte anhand eines Experiments. Damit sowohl Helferinnen und Helfer als auch die Fahrzeuge allzeit für den Einsatz bereit sind, wird auch in diesem Jahr auf eine praxisnahe Ausbildung mit vielen Übungsfahrten gesetzt. Schwerpunkte der Belehrung bildeten die Abschnitte über Haftungsfragen innerhalb des THW und über die zu beachtenden Regelungen, wenn Fahrzeuge aus eigener Kraft nicht mehr bewegt werden können. Hartmut Firch verdeutlichte, dass unter straßenverkehrsrechtlichen Aspekten ein großer Unterschied zwischen dem Anschleppen eines Fahrzeuges und dem Schleppen besteht, was sich teilweise auch in unterschiedlichen Anforderungen an die jeweiligen Qualifikationen der beteiligten Helfer widerspiegelt. Hinweise zum Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) komplettierten den informativen Vortrag. Auf diese Weise gut für ihren Einsatz gerüstet, können die Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer im THW-Ortsverband Münster nun ein weiteres Jahr lang ihren ehrenamtlichen Dienst hinter dem Steuer erfüllen.


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