Jährliche Belehrung für Ladekranführer im OV Münster

Zu der jährlichen Unterweisung der LKW-Ladekranführer im Geschäftsführerbereich Münster trafen sich Helferinnen und Helfer aus den THW-Ortsverbänden Greven, Lüdinghausen und Greven am 19.10.2013 im Ortsverband Münster. LKW-Ladekranführer müssen nach den gültigen Vorschriften jährlich unterwiesen werden, um die Befähigung zum Führen von LKW-Ladekranen zu behalten.

Münster. Zu der jährlichen Unterweisung der LKW-Ladekranführer im Geschäftsführerbereich Münster trafen sich Helferinnen und Helfer aus den THW-Ortsverbänden Greven, Lüdinghausen und Greven am 19.10.2013 im Ortsverband Münster. LKW-Ladekranführer müssen nach den gültigen Vorschriften jährlich unterwiesen werden, um die Befähigung zum Führen von LKW-Ladekranen zu behalten. Nach einer Theorie-Einheit, in der wichtige theoretische Grundlagen wiederholt wurden, hatten die Teilnehmer die Möglichkeit, einen Ladekran der neusten Generation in Aktion zu sehen. Es handelt sich um einen Palfinger PK 27002 SH auf ACTROS 3341 Dreiachsfahrgestell. Dieser wurde durch den Ortsverband Recklinghausen zur Verfügung gestellt. Durch Hartmut Firch (Ausbilder LKW-Ladekran), der diese Veranstaltung durchführte, wurden die Teilnehmer dann über die Technik-Neuheiten der neuesten Ladekrangeneration informiert. Unterstützt wurde er durch Carsten Faber, auch LKW-Ladekranausbilder aus Recklinghausen. Alle Teilnehmer waren von dieser Ladekranfortbildung begeistert und zeigten sich sichtlich interessiert an der neuen Technik. Gedankt sei an dieser Stelle vor allem der Geschäftsstelle Gelsenkirchen und dem Ortsverband Recklinghausen für das Zur-Verfügung-stellen ihres LKW-Ladekrans.


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